Für einen ungestörten Spielbetrieb

0. Einschränkungen aufgrund Corona

Es gelten seit dem 11.05.2020 bis auf ausdrücklichen Widerruf  Einschränkungen im Spielbetrieb, die aufgrund der Eindämmung des Coronavirus angeordnet und unbedingt zu befolgen sind. Die folgende allgemeine Platz- und Spielordnung gilt nur solange und soweit die Einschränkungen zur Corona-Pandemie nichts anderes bestimmen. 

1. Saisonbeginn

Der Beginn der jährlichen Spielzeit wird vom Vorstand festgesetzt und den Mitgliedern durch Rundschreiben oder Anschlag bekannt gegeben.

2. Spielberechtigung

Auf der Tennisanlage des TCD sind nur aktive Mitglieder und Jugendliche spielberechtigt, die im Besitz eines für sie gültigen Belegungsschildes sind. Dieses Schild wird nach Eingang des Mitgliedsbeitrages durch den Kassenwart bzw. dessen Vertreter ausgegeben. Bei Verlust des Schildes ist Ersatz gegen eine Gebühr von 5,- Euro beim Kassenwart anzufordern.

3. Tenniskleidung

Von den Spielern wird verlangt, dass sie in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen (keine Absätze, keine stollenartigen Profile) auf den Plätzen spielen. Es ist nicht erlaubt, im Badedress bzw. ohne Tennishemd etc. zu spielen.

4. Spielzeiten

Die Spielzeit beträgt für Einzel- und Doppelspiele einschließlich Platzpflege 60 Minuten. Wartenden Spielern ist nach Ablauf der angegebenen Spielzeit unaufgefordert und ohne Rücksicht auf den Spielstand Platz zu machen. Witterungsbedingte Einflüsse berechtigen nicht zur Verlängerung der Gesamtspielzeit.

5. Platzbelegung

  • Regelungen für alle Plätze: Jeder Spieler ist verpflichtet, während der gesamten Spieldauer mit seinem Belegungsschild auf der Zeittafel einen Platz zu belegen. Dies gilt auch für Trainerstunden. Die Belegungsschilder sind innerhalb einer Familie nicht übertragbar und nicht austauschbar. Eine verbindliche Platzbelegung kann bei Einzelspielen nur durch zwei und bei Doppelspielen nur durch vier Belegungsschilder erfolgen. Es ist ausdrücklich untersagt, dass sich nur 2 Spieler auf einen Platz eintragen und die anderen beiden Doppelspielpartner mit ihren Belegungsschildern bereits ein zeitlich späteres Spielfeld reservieren.  Die Platzbelegung mit nur einem Schild (Wartestellung) ist nicht verbindlich und kann von zwei Spielberechtigten ausgehängt werden. Nach Ablauf einer Spielzeit kann eine weitere Platzbelegung erfolgen, soweit noch Plätze zur Belegung frei sind. Es wird jedoch gebeten, falls eine Spieleinheit am gleichen Tage bereits in Anspruch genommen wurde, nachkommenden Spielern bei Bedarf vorrangig Spielmöglichkeiten einzuräumen.
  • Regelungen für Platz 1 (Vorbelegungsplatz): Die Vorbelegung ist für maximal eine Woche möglich. Kann die Vorbelegung nicht wahrgenommen werden, sind die Belegungsschilder aus dem Belegungsplan zu entfernen. Maßgebend für die Spielzeit ist die volle Stunde. Erscheinen die Spieler nicht pünktlich (max. 5 Min. zu spät), können die Plätze durch andere Spieler belegt werden.
  • Regelungen für die Plätze 2, 3 und 4 (Präsenzplätze) Vom Zeitpunkt der Platzbelegung durch Anbringung des Belegungsschildes an bis zum tatsächlichen Spielbeginn ist persönliche Anwesenheit auf der Anlage erforderlich; verlässt ein Spieler während dieser Zeit die Anlage, entfällt sein Spielanspruch und sein Schild kann entfernt werden. Die Belegung der Plätze kann nach der Einteilung der Magnettafel ¼-stündig erfolgen.

6. Platzpflege

Die Mitglieder und ihre Gäste sind bei Trockenheit verpflichtet, das gewählte Spielfeld vor Spielbeginn mit Hilfe der Beregnungsanlage zu bewässern. Rechtzeitig vor Ende der Spielzeit ist der ganze Platz abzufegen und bei Trockenheit erneut zu bewässern. Für die Instandhaltung und Bespielbarkeit ist grundsätzlich jedes Mitglied verantwortlich. Wann Plätze benutzt werden dürfen und wann ein Spielfeld zu richten und bei Benutzung gegebenenfalls zu räumen ist, entscheidet der Vorstand.

7. Wettkämpfe/Training

Für Turnier-, Verbands- und Freundschaftsspiele sowie Anfänger-, Jugend- und Mannschaftstraining müssen an bestimmten Tagen und Tageszeiten Spielplätze zur Verfügung stehen. Hierzu gibt der Sportwart im Einvernehmen mit dem Vorstand Einzelheiten durch Anschlag am Schwarzen Brett bekannt. Für die Anmeldung und Durchführung von Forderungsspielen gelten besondere Richtlinien, die am Schwarzen Brett aushängen. Bei der Platzbelegung ist zu den Belegungsschildern der Zusatz „Forderung“ anzubringen.

8. Trainer-/Trainingsplatz

Für das Tennistraining durch Tennislehrer ist grundsätzlich Platz 4 reserviert. Der Platz kann erst wieder von anderen Spielern benutzt werden, sobald er ausdrücklich vom jeweiligen Trainer freigegeben wurde.

9. Jugendliche

Jugendliche (bis 18 Jahre) dürfen grundsätzlich an allen Wochentagen auf allen Plätzen spielen und die Plätze bis 17 Uhr vorbelegen. Eine Vorbelegung ab 18 Uhr ist nur gemeinsam mit einem Erwachsenen möglich. Platz 1 kann an Sonntagen von Jugendlichen nicht vorbelegt werden.

10. Gäste

Gastspieler können als Spielpartner eines Clubmitgliedes die Platzanlage kostenpflichtig benutzen, sofern es sich um Einzelfälle handelt und die Benutzung durch sie nicht regelmäßig erfolgt. Jedes Clubmitglied, das Gastspieler auf die Anlage bringt, ist verpflichtet, sich mit dem Gast vor Spielbeginn in die aushängende Gästeliste einzutragen und nach Spielende auszutragen. Der Gast kann bei Schäden, die ihm persönlich durch die Platzbenutzung entstehen, keine Regressansprüche an den TCD stellen.

11. Haftung/Haftungsausschluss

Der Club haftet weder für Personen- und/oder Sachschäden noch für Diebstahl. Benutzer der Tennisanlage haben für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung in vollem Umfang aufzukommen. Kinder sind von ihren Eltern so zu beaufsichtigen, dass sie keine Verletzungen durch gespielte Tennisbälle usw. davontragen und keine Schäden anrichten können. Eltern haften für ihre Kinder.

12. Anerkennung

Mit Betreten der Tennisanlage erkennt jeder die Bestimmungen dieser Platz- und Spielordnung an. Für die Einhaltung der Platz- und Spielordnung ist der Vorstand verantwortlich.

Der Vorstand Dilsberg, im Mai 2004